Bausparen

Bausparvertrag Bauspardarlehen

Wer hat noch nichts gehört vom Bausparvertrag?

Zwar handelt es sich vordergründig um ein relativ einfach zu verstehendes Produkt, dennoch sind viele wichtige Details zu beachten. Nur wer das Wesen des Bausparvertrages mit allen Möglichkeiten und Grenzen wirklich kennt, kann ihn sinnvoll bei einer Finanzierung einsetzen.
Drei wesentliche Punkte kennzeichnen das Bausparen:
  1. Bausparen ist Zwecksparen mit dem Ziel, den Anspruch auf ein Darlehen zu niedrigen und festen Zinsen, nachrangig absicherbar, für Wohneigentum zu erhalten.
  2. Bausparen ist wichtiger Baustein bei der Finanzierung von Wohneigentum zur Bildung von wertbeständigen Vermögen und zur Altersvorsorge.
  3. Bausparen wird vielfältig staatlich gefördert.

Es gibt in der Bundesrepublik ca. 35 Bau­sparkassen, 13 regional tätige Landes­bausparkassen in der Form öffentlich­-rechtlicher Bausparkassen und 22 bun­desweit tätige private Bausparkassen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Grundlage für den Vertragsabschluss sind die AGB, die auf dem Bausparkassengesetz basieren und vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden müssen. Vor dem Abschluss eines Bausparvertrags soll­ten diese Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen genau gelesen und offene Fragen verbindlich geklärt werden. Wichtige Einzelpunkte sollte sich der Bausparer dabei von der Bausparkasse schriftlich bestätigen lassen.

In den AGB sind die wichtigsten Mo­dalitäten über alle Phasen der Ver­tragsabwicklung enthalten.
  • Sparphase: Zinskonditionen, Mindestsparzeit. Mindestspargutha­ben, Kündigungs- und  Änderungs­möglichkeiten.
  • Zuteilung: Zuteilungsmodalitäten und Bewertungssystem,
  • Darlehensphase: Zins- und Til­gungsmodalitäten.
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