Für Anleger besteht aber kein Grund zur Panik. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, so zu investieren, dass auch künftig keine Abgeltungsteuer anfällt. Für die so genannten Altfälle gilt die derzeitige Regelung: Für Wertpapiere, die vor dem 01. Januar 2009 gekauft und nach dem 01. Januar 2009 verkauft werden, gilt das alte Steuerrecht weiter. So können Anleger, die Aktien oder verzinsliche Wertpapiere vor dem 01. Januar 2009 gekauft und länger als 12 Monate im Depot liegen hatten, eventuell anfallende Kursgewinne auch in Zukunft zeitlich unbegrenzt steuerfrei einnehmen (Ausnahmen für bestimmte Zertifikate und Spezialfonds, für die frühere Stichtage festgelegt wurden/ Finanzinnovationen werden bereits heute beim Verkauf unabhängig von der Haltedauer mit Zinsabschlag belastet – ab 01. Januar 2009 fällt bei Verkauf die Abgeltungsteuer auf den Gewinn an).
Aber: Wer mit dem Verkauf kein ganzes Jahr warten will und Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert, muss diese bis Ende des Jahres 2008 (und vor dem 31. Dezember 2008 gekaufte und innerhalb eines Jahres veräußerte) zur Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatzes, also zwischen 15 und 45% versteuern. Dasselbe gilt für Dividenden. Auch sie werden bis Ende 2008 nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Voll versteuert werden müssen dagegen Zinsen, die etwa für Anleihen gezahlt werden. Ab 01. Januar 2009 gilt für Gewinne, Dividenden und Zinsen gleichermaßen die Abgeltungsteuer. Es gibt aber einen kleinen Lichtblick: den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete. Bis zu dieser Höhe ist der Gesamtertrag aus Gewinnen, Dividenden und Zinsen auch künftig steuerfrei.